Seminar Sonderpädagogische Förderung
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Seminar Sonderpädagogische Förderung
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ZfsL Düsseldorf | Lehramt für Sonderpädagogische Förderung
Redinghovenstr. 9, 40225 DüsseldorfSeminarleitung: Rüdiger Mertens
E-Mail: seminar-sf@zfsl-duesseldorf.nrw.deGeschäftszimmer: Frau Lüdeke
Tel.: 0211 93393-44
Fax.: 0211-93393-55
E-Mail: seminar-sf@zfsl-duesseldorf.nrw.deÖffnungszeiten:
Mo. - Do.: 7:15 - 15:30 Uhr
Fr.: 7:15 - 12:30 UhrIm grundständigen Vorbereitungsdienst des Seminars für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung erwerben Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Anschluss an das Master-Studium in Sonderpädagogik ihre Staatsprüfung im o.g. Lehramt. Ziel des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes ist es, Auszubildende als eigenverantwortlich Lernende auf ihre spätere berufliche Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vorzubereiten (vgl. § 1 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP).
Dabei findet die Ausbildung sowohl im Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (Reader zum Ausbildungsstart) als auch in den Ausbildungsschulen (s.u.) statt und orientiert sich an den grundlegenden Kompetenzen für Unterricht und Erziehung, Beurteilung, Diagnostik, Beratung, Kooperation und Schulentwicklung sowie an den wissenschaftlichen und künstlerischen Anforderungen der Fächer (vgl. § 1 Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung – OVP).
Der schulische Ausbildungsbezirk des Seminars umfasst im Wesentlichen die Städte Düsseldorf, Krefeld, Mönchengladbach und den Rhein-Kreis Neuss. Die Ausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter findet grundsätzlich an Förderschulen und an Schulen des Gemeinsamem Lernens statt. Dabei werden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter vor dem Beginn ihrer Ausbildung einer Ausbildungsschule (Stammschule, s.u.) zugewiesen, die sowohl eine Förderschule, als auch eine Schule des Gemeinsamen Lernens sein kann. Neben der Hospitation und dem Ausbildungsunterricht an der Stammschule hospitieren die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im 1. Ausbildungsquartal an einer selbst gewählten Schule des Gemeinsamen Lernens bzw. Förderschule abhängig davon, ob sie einer Förderschule oder einer GL-Schule als Stammschule zugewiesen wurden. Am Ende des 1. Quartals wird dann entschieden, nach welchem Ausbildungsmodell die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter nach dem 2. Quartal bis zum Ende der Ausbildung ausgebildet werden. Die Entscheidungsfindung wird durch die Ausbilderinnen und Ausbilder und Leitungen an Seminar und Schule vorbereitet und begleitet.
Die Ausbildungsveranstaltungen im Kernseminar (Ausbildungsplan), im Unterrichtsfachseminar (Ausbildungspläne) und im Förderschwerpunktseminar (Ausbildungspläne) finden dienstags im ZfsL Düsseldorf statt. Die Inhalte der Ausbildungsveranstaltungen orientieren sich am Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst, am Orientierungsrahmen für die Ausbildung von Lehrkräften in der digitalisierten Welt, am Medienkompetenzrahmen NRW und an den Positionen 2021, in denen insbesondere die für die Weiterentwicklung der schulpraktischen Lehrerausbildung im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung grundlegenden Qualitätsmerkmale definiert und präzisiert werden.
Durch die Ausbildung an mehreren schulischen Orten sonderpädagogischer Förderung und die inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungsveranstaltungen sollen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter ein Selbstverständnis als systemisch gleichberechtigt eingebundene Lehrerinnen und Lehrer entwickeln und lernen, wie sie herausfordernde Lernsituationen für alle Schülerinnen und Schüler planen und gestalten können (vgl. Positionen 2021). Zur Sicherstellung einer entsprechenden unterrichtsfachlichen und sonderpädagogischen Expertise an verschiedenen Einsatzorten gehört neben der spezifischen Ausbildung in den grundständig studierten Fächern auch die Vermittlung und Auseinandersetzung mit Orientierungswissen und Basiskompetenzen in den Förderschwerpunkten Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung und Sprache sowie in den Unterrichtsfächern Deutsch und Mathematik (vgl. Konzept).
Im Unterschied zu allen anderen Lehrämtern orientiert und legitimiert sich der von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Lehramt für Sonderpädagogische Förderung zu verantwortende Unterricht insbesondere am Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ihrer Schülerinnen und Schüler, der in individuellen Förderplänen fortlaufend dokumentiert und geprüft wird. Für die Entwicklung eines professionellen, landesweit vergleichbaren Selbstverständnisses darüber, dass und wie sonderpädagogische Förderung über einen förderplanbasierten Unterricht zu initiieren ist und wirksam werden kann ist es notwendig, dass alle an der Ausbildung beteiligten Akteure und insbesondere die ausbildenden Fachleitungen eine einheitliche Fachsprache nutzen (vgl. Positionen 2021) und Ziele, Bewertungskriterien und Rahmenbedingungen für die Ausbildung transparent gestalten.
Neben der Transparenz über die zu erwerbenden Kompetenzen und Standards (siehe Kerncurriculum) und die konkreten Ausbildungsinhalte (s.o.) erhalten Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Seminar für das Lehramt für Sonderpädadogische Förderung in Düsseldorf mit einer von allen Fachleitungen abgestimmten Empfehlung zu möglichen Strukturelementen für die Unterrichtsplanung eine grundlegende Orientierung zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Unterrichtsbesuche. Diese Empfehlung konkretisiert zum Einen die Vorgaben der Positionen 2021 (Fachsprache, exemplarische Darstellung sonderpädagogischer Förderung im Unterricht der Fächer), ermöglicht aber auch die individuell unterschiedliche Auseinandersetzung der eigenverantwortlich lernenden Lehramtsanwärterin bzw. des eigenverantwortlich lernenden Lehramtsanwärters mit den Anforderungen der Unterrichtsfächer und Förderschwerpunkte.
Die Unterrichtsbesuche und deren Nachbesprechungen dienen gem. §11.3 der OVP der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter. Damit dies gewinnbringend gelingen kann, sind sowohl von Seiten der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, von den Ausbilderinnen und Ausbildern der Schulseite als auch von Seiten der Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder konstruktive Menschenbildannahmen und ein kooperatives Verständnis von Unterrichtsnachbesprechungen grundlegend erforderlich. Im Sinne unseres verbindlichen Konzeptes zur Unterrichtsnachbesprechung verstehen sich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die Ausbilderinnen und Ausbilder der Schulseite und die Seminarausbilderinnen und Seminarausbilder als gleichberechtigte Gesprächspartner, die gleichermaßen für das Gelingen der Unterrichtsnachbesprechung verantwortlich sind. Zur Qualitätssicherung des Beratungshandelns im Seminar und zur kontinuierlichen Professionalisierung aller Fachleitungen sind kollegiale Hospitationen bei Unterrichtsbesuchen und Unterrichtsnachbesprechungen insbesondere zwischen erfahrenen und neuen Fachleitungen üblich und etabliert.
Die Ausbildung im Rahmen der Arbeit in Kern- und Fachseminaren findet vor allem in Form von Präsenzveranstaltungen statt, in denen Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern auch Zeit für die Arbeit in selbstorganisierten Lerngruppen gem. § 10.4 OVP (Beispiel Kernseminar) eingeräumt wird. Für Phasen etwaiger Distanzausbildung gem. §10.2 OVP stehen sowohl die Initiation und die Begleitung von Lernprozessen als auch die Beziehung zu und unter den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern im Mittelpunkt der Veranstaltungen. Für die Durchführung der Distanzformate am Seminar für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung in Düsseldorf gelten im Kollegium abgestimmte, einheitliche Settings, Vorgaben und Absprachen (Konzept für die Durchführung von Online-Seminarveranstaltungen).
Für einen selbst verantworteten Kompetenzerwerbsprozess (vgl. Kerncurriculum für die Lehrerausbildung im Vorbereitungsdienst) und die Entwicklung eines professionellen Rollenverständnisses erhalten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Seminar für das Lehramt SF in Düsseldorf in allen Phasen der Ausbildung Anregungen und Unterstützung. Neben der personenorientierten Beratung dient das von uns entwickelte E-Portfolio (TimeLine) den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern als ein Instrument sowohl für den reflexiven Rückblick auf Erreichtes und die Planung nächster Schritte und Etappen in der Ausbildung als auch für die Vorbereitung und Gestaltung von Perspektivgesprächen und dem Kolloquium am Ende der Prüfung (vgl. Konzept Perspektive Reflexivität KC).
Das Kollegium des Seminars für das Lehramt SF in Düsseldorf versteht sich als lernende Organisation, die normative Vorgaben und Rahmensetzungen gemeinsam ausgestaltet, evaluiert (siehe Evaluationskonzept) und weiterentwickelt, um Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter bestmöglich auf deren spätere berufliche Beratungs-, Unterrichts- und Erziehungstätigkeit an Schulen vorzubereiten. Die Arbeit des Kollegiums ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und gegenseitiger Unterstützung, z.B. in Form dauerhaft und langfristig etablierter Arbeitsgemeinschaften (Seminarorganisation, Seminardokumentation, Seminarplanung, Seminarevaluation, Newcomer-AG, AG SF-Prozess).
Zu den Schwerpunkten der Kooperation mit unseren Ausbildungsschulen gehören die Kommunikation über eine möglichst passgenaue Zuweisung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern, die Information und der Austausch über Vorgaben, Rahmensetzungen (Beispiel) und gemeinsame Ausbildungsinhalte sowie die Unterstützung bei der Erstellung schulischer Ausbildungsprogramme (vgl. Handreichung zur Erstellung eines schulischen Ausbildungsprogramms).
Wichtig für Ausbildungsschulen sind die Formulare und Informationen in der zweiten Spalte der Tabelle im Downloadbereich des Prüfungsamtes (LAQUILA):- Die Hinweise für Schulen zur Langzeitbeurteilung (Stand: Juli 2024) erläutern alle Verfahrensfragen zur Erstellung der Beurteilungsbeiträge und Langzeitbeurteilungen
- Die Langzeitbeurteilung der Schulleitung gem. § 16 (3) beruht auf eigenen Beobachtungen, den Beurteilungsbeiträgen der Ausbildungslehrerinnen und Ausbildungslehrer (sowie auf ggf. bereits vorliegenden Langzeitbeurteilungen) und muss i.d.R. dem Seminar 4 Wochen vor dem individuellen UPP-Termin der/ des LAA zugesandt werden (vgl. Hinweise für Schulen zur Langzeitbeurteilung, Seite 7).
Hinweis: Der Ausbildungszeitraum vor Erstellung einer Langzeitbeurteilung muss mindestens 15 Monate betragen. Sollten einzelne LAA einen sehr frühzeitigen UPP-Termin im Prüfungszeitraum wählen, informieren wir die Schulleitungen über die dann gelten Fristen im Beurteilungszeitraum. - Das Formular Beurteilungsbeitrag wird von den Ausbildungslehrer*innen ausgefüllt (1x für das Unterrichtsfach und 1x für den Förderschwerpunkt - bei vorherigem Wechsel der Ausbildungslehrer*in auch ggf. bereits vorliegende Beurteilungsbeiträge) und den Schulleitungen vor deren Anfertigung der LZB zur Kenntnisnahme vorgelegt.
- Alle Unterlagen (BB und LZB) müssen dem Seminar immer in zweifacher Ausfertigung vorgelegt/ zugesandt werden. Das Seminar leitet die Unterlagen nach formaler Prüfung an das Prüfungsamt weiter.
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Die erste Seite der Langzeitbeurteilung (Beispiel) kann dem ZfsL gerne vorab per FAX (0211 87565 108112) zugesandt werden. Die Unterschrift der LAA (Kenntnisnahme) ist dafür nicht erforderlich.
Beispiel: Deckblatt für eine Langzeitbeurteilung der Schulleitung (mit Kommentar)
Hinweis: Wenn Ausbildungslehrer:innen, Ausbildungsbeauftragte oder Schulleitungen noch weitere Fragen zur Erstellung der Beurteilungen haben, die nicht durch die Lektüre der Hinweise für Schulen zur Langzeitbeurteilung (s.o.) geklärt werden können, können die KuK jederzeit auch bei Frau Adel unter 0211-9339347 oder Herrn Mertens unter 0211-9339343 anrufen.
Bewerbungen um Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung sind jeweils ab Bewerbungsstart im Bewerbungsportal SEVON online möglich.
Die nächsten Einstellungstermine für unser Seminar sind:
01.05.2026 (Bewerbungsfrist: ca. Anfang Oktober bis Mitte November 2025)
01.11.2027 (Bewerbungsfrist: ca. Mitte April bis Ende Mai 2026)
01.05.2029 (Bewerbungsfrist: ca. Anfang Oktober bis Mitte November 2028)
Ihre Ansprechpartnerin in der Bezirksregierung Düsseldorf für grundsätzliche Fragen die Ausbildung nach OBAS - SF (gem. § 4c) betreffend ist
Frau Kathrin Clären
E-Mail: kathrin.claeren@brd.nrw.de / Telefon: 0211 475 5355Bei Fragen zur Geeignetheit von Studienabschlüssen wenden Sie sich bitte an
Frau Nellie Jöcken
E-Mail: dez47.zentrale beratungsstelle@brd.nrw.de / Telefon: 0211 475 1475Bitte wenden Sie sich bei allgemeinen Fragen zur Stellenausschreibung an die für Sie zuständige Person der Sachbearbeitung des Einstellungsbüros:
https://www.brd.nrw.de/document/20240807_47_1_3_Zustaendigkeiten.pdf
Download: Merkblatt für Schulleitungen zur Ausschreibung von Stellen mit einer Öffnung für die Teilnahme an der Ausbildung nach OBAS § 4c
Die Vereidigung aller neuen Lehramtsanwärter:innen findet am 30.04.2026 in der Aula des Heinrich-Hertz-Berufskollegs in Düsseldorf statt (Redinghovenstraße 16, direkt gegenüber vom ZfsL). Weitere Informationen zur Vereidigung finden Sie hier.
An dieser Stelle informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Ausbildung zur Fachlehrer*in am ZfsL Düsseldorf (Seminar SF):
Informationen für Interessent*innen:
- Hinweise zur Ausbildung am ZfsL in Düsseldorf
- Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf
- Informationen des Bezirkspersonalrates Düsseldorf
Informationen zur Ausbildung
Informationen für Ausbildungsschulen
Ihr Ansprechpartner am ZfsL in Düsseldorf: Oliver Schneider (oliver.schneider[at]zfsl-duesseldorf.nrw.schule)
Innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf wird die Ausbildung zur Fachlehrer*in auch am ZfsL in Kleve angeboten. Weitere Infos finden Sie →hier.
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